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Zürich

Erwachsenenschutz

Anwaltskanzlei für Ihre Vorsorge

Im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein, ist die halbe Miete. Es lohnt sich frühzeitig vorzusorgen, für den Moment, in dem man es nicht mehr eigenständig kann. Das Errichten einer Patientenverfügung und eines Vorsorgeauftrags führt nicht nur dazu, dass grundsätzlich keine behördlichen Massnahmen greifen, sondern hilft auch Ihren Angehörigen, nicht vollkommen auf sich alleine gestellt zu sein, wenn sie sich ohnehin in einer schwierigen Situation befinden. Damit Ihr Wille bei einer vorübergehenden oder dauernden Urteilsunfähigkeit berücksichtigt bleibt, unterstützt Sie Attanasio Rechtsanwälte bei der Erstellung Ihres Vorsorgeauftrags bzw. Ihrer Patientenverfügung.

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Attanasio Rechtsanwälte unterstützt und vertritt Sie in Verfahren vor der Erwachsenenschutzbehörde, steht Ihnen im Zusammenhang mit behördlichen Massnahmen beratend zur Seite und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

 

Ich unterstütze Sie umfassend und biete insbesondere folgende Dienstleitungen an:

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  • Beratung und Information über Ihre Möglichkeiten und Rechte im Bereich des Erwachsenenschutzrechts;

  • Erstellen und Überprüfen von Vorsorgeaufträgen;

  • Erstellen und Überprüfen von Patientenverfügungen;

  • Vertretung vor den Schweizerischen Erwachsenenschutzbehörden und anschliessenden Rechtsmittelverfahren vor den Schweizerischen Gerichten.

 

Gerne lerne ich Sie anlässlich einer persönlichen Erstbesprechung kennen und helfe Ihnen in Ihrer erwachsenenschutzrechtlichen Angelegenheit weiter. Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin.

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