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Zürich

Erbrecht

Anwaltskanzlei für Erben und Erblasser

Es ist empfehlenswert, sich bereits früh genug um seine Nachlassplanung zu kümmern. Abhängig von der privaten Konstellation gibt es verschiedene Möglichkeiten, über seinen Nachlass zu verfügen und dem oder der Liebsten, dem hilfsbereiten Pfleger bzw. der hilfsbereiten Pflegerin, den Enkelkindern, dem Lieblingsverein oder eine andere Person ein Vermächtnis zu hinterlassen respektive diese Personen als Erben zu berücksichtigen und einzusetzen. Mit den verschiedenen Instrumenten des Erbrechts ist es möglich, über den Tod hinweg über sein Eigentum oder andere Rechte zu verfügen, wobei auch die gesetzlichen Vorschriften, wie die gesetzlichen Pflichtteile, zu berücksichtigen sind.

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Attanasio Rechtsanwälte berät Sie sehr gerne in allen erbrechtlichen Fragen und findet die für Sie persönlich beste Lösung. Ich setze mich mit Ihnen zusammen, nehme strukturiert Ihre Wünsche auf und schlage Ihnen entsprechend die empfohlenen Mittel und Instrumente vor. Ich unterstütze Sie beim Verfassen Ihres Testaments oder beim Erstellen eines Erbvertrags. Wichtig ist mir, dass Sie und Ihre Präferenzen dabei im Vordergrund stehen. Attanasio Rechtsanwälte übernimmt auch das Mandat als Willensvollstrecker bei der Teilung Ihres Nachlasses. Attanasio Rechtsanwälte kann Ihnen somit diverse erbrechtlichen Dienstleistungen umfassend anbieten und verfügt auch über die nötige Erfahrung, damit Ihnen qualitativ hochstehende Beratungsleistungen angeboten werden können.

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Nachdem ein Erbfall eingetreten ist, stellen sich diverse erbrechtliche Fragen und Schwierigkeiten. Attanasio Rechtsanwälte berät Sie selbstverständlich auch im Zeitpunkt des Erbfalls und informiert Sie über Ihre Rechte als Erbe und Vermächtnisnehmer, den Ihnen zustehenden Erbteil oder Ihr zustehendes Vermächtnis. Attanasio Rechtsanwälte vertritt Sie selbstverständlich auch in erbrechtlichen Streitigkeiten vor dem Gericht, wie im Rahmen einer Ungültigkeitsklage, Herabsetzungsklage oder Erbteilungsklage. Attanasio Rechtsanwälte fungiert auch als unabhängiger Vermittler zwischen verschiedenen Erben und nimmt die Erbteilung für Sie gemeinsam vor, damit eine für alle Beteiligten faire und zufriedenstellende sowie kostengünstige Lösung gefunden werden kann.

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Ich unterstütze Sie umfassend und biete insbesondere folgende Dienstleitungen an:

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  • Erbrechtliche Beratung für Ihren Nachlass;
  • Überprüfung und Unterstützung bei der Erstellung von Testamenten;

  • Erstellen und Überprüfen von Erbverträgen;

  • Erbrechtliche Beratung für Sie als Erbe/Erbin oder Vermächtnisnehmer/in;

  • Vertretung vor den Schweizerischen Gerichten (Herabsetzungsklage, Erbteilungsklage, Ausgleichung, Vermächtnisklage usw.);

  • Übernahme von Willensvollstreckermandaten.

 

Gerne lerne ich Sie anlässlich einer persönlichen Erstbesprechung kennen und helfe Ihnen in Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit weiter. Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin.

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